Der Parkplatz des Ostsee Ferienparks Heiligenhafen ist ein Privatparkplatz,
der ausschließlich Kraftfahrzeugen (max. zul. Gesamtgewicht 3,5 t) von Eigentümerinnen und Eigentümern und deren Gästen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ferienparks und der Verwaltung sowie Fahrzeugen von mit Arbeiten im Ferienpark beauftragten Firmen vorbehalten ist.
Auf dem Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung.
Grundsätzlich ist das Abstellen jeder Art von Anhängern, Wohnmobilen und abgemeldeten Fahrzeugen nicht erlaubt.
Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Ausnahmen:
– Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. deren Gäste, die Inhaber von gelben und roten Parkausweisen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO sind, dürfen die ausgewiesenen Behindertenparkplätze nutzen.
– Einfache Anhänger von Eigentümerinnen und Eigentümern (keine Bootsanhänger, keine Wohnwagenanhänger) können mit Genehmigung der Verwaltung für einen Zeitraum von max. 4 Wochen an ausgewiesenen Plätzen kostenfrei abgestellt werden.
– Wohnmobile von Eigentümern und Eigentümerinnen und deren Gästen, die anstelle eines KFZ genutzt werden, können mit Genehmigung der Verwaltung an ausgewiesenen Plätzen geparkt werden. Das Übernachten in den Wohnmobilen ist nicht erlaubt.
Ausnahmenutzung für Wintermonate:
(von Anfang Oktober bis Ende März)
– Gegen Gebühr in Höhe von € 100 je Parkplatz und Monat können Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Wohnmobile, Wohnanhänger oder Anhänger in den Wintermonaten an ausgewiesenen Plätzen mit Genehmigung der Verwaltung für einen begrenzten Zeitraum abstellen.





