Liebe Feriengäste,
wir möchten an diese Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass im Ferienpark im Interesse aller Wohnungseigentümer eine Tier- und insbesondere Hundehaltung auf dem Grundstück grundsätzlich nicht gestattet ist.
Hierauf wird sowohl in der Teilungserklärung als auch in der Hausordnung hingewiesen.
Um Ihnen Unannehmlichkeiten zu ersparen, wird dringend empfohlen, diese Vorgaben zu befolgen, da jeder Eigentümer, der sich durch Hunde gestört fühlt, von seinem Klagerecht Gebrauch machen kann.